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Pflegehilfsmittel 

In unserer Apotheke bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Pflegehilfsmitteln an.

Kriterien für die kostenlose Erstattung (bis zu einer Höhe von 40,00 € monatlich):

  • Anerkannter Pflegegrad 1-5
  • Pflege zuhause oder in einer Wohngemeinschaft
  • Mindestens eine private Person (Angehörige, Bekannte) muss die Pflege durchführen, ggf. auch mit Unterstützung eines Pflegedienstes.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

Pflegehilfsmittel, nicht zum Verbrauch bestimmt:

  • Wiederverwendbare, waschbare Bettschutzeinlagen, bis zu 3 Stück pro Jahr

Antrag:

Die Anträge zur Kostenübernahme stellt die Apotheke für Sie bei der Pflegekasse.
Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrags!

Unser Team berät Sie gerne vor Ort! Sprechen Sie uns an.

Bernhard Weiß – Apothekenleiter

Unser umfangreiches Leistungsangebot orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und reicht von der Arzneimittelversorgung und -beratung bis hin zu vielen weiteren Serviceleistungen.